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Der Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung schließt krankenversicherungsrechtlichen
Anspruch auf häusliche Krankenpflege nicht aus
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.12.2005, Az. L 4 KR 157/04
Der krankenversicherungsrechtliche Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Form der
Behandlungssicherungspflege besteht neben dem Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege aus
der sozialen Pflegeversicherung; er ist nicht ausgeschlossen, wenn der Versicherte nur professionelle
Hilfe bei der häuslichen Krankenpflege in Anspruch genommen hat und der Zeitaufwand für
diese Hilfe bei der Berechung des Umfangs des Pflegebedarfs außer Ansatz geblieben ist.
SGB-XI § 14, SGB-XI § 15, SGB-V § 37 Abs. 2
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