Häusliche Krankenpflege P. Noffke

Assenbachweg, 40764 Langenfeld     
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Sie sind hier: Startseite News Pflegerelevante Urteile soziale Betreuungsmaßnahmen

 Pflegeheime dürfen ihren Bewohnern soziale Betreuungsmaßnahmen nicht zusätzlich in Rechnung stellen

Sächsisches OVG, Urteil vom 13.12.2005, Az. 4 B 886/04

Der Aufwand für die Verwaltung eines einem Pflegebedürftigen gewährten Barbetrags wird von der Hilfe zur Pflege durch eine vollstationäre Betreuung umfasst. Die soziale Betreuung bezieht sich auf Dienstleistungen, die typischerweise durch die Familie oder sonst nahe stehenden Personen eines Hilfebedürftigen wahrgenommen werden und die nun die Einrichtung an deren Stelle für den Pflegebedürftigen wahrzunehmen hat. Der sozialhilferechtliche Bedarfsdeckungsgrundsatz gilt auch in einem sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis, in dem der Träger der Sozialhilfe sich zur Erfüllung seiner Hilfeverpflichtung gegenüber dem stationär in der Einrichtung eines Dritten lebenden Hilfebedürftigen der Hilfe des Dritten bedient.
BSHG § 21 Abs. 3, BSHG § 68, SGB-X § 28 Abs. 1, SGB-XI § 43 Abs. 2 S. 1



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