Häusliche Krankenpflege P. Noffke

Assenbachweg, 40764 Langenfeld     
Tel.: 02173 - 98 49 0     
Fax: 02173 - 98 49 28     
Start   |  Wir über uns   |  Kontakt   |  Sitemap   |  Impressum

Aktuell


  Veranstaltungen

  Gesprächskreis

Service


  Pflegemanagement

  Krankheitpflege

  Gesundheitsvorsorge

  Haushaltmanagement

  Leistungsspektrum

  Ersatzpflege

  Überleitungspflege

Allgemeines


  Jobs

  Partner

  Anfahrt

  Links

  Galerie

  Presse

  Archiv

  Download

Sie sind hier: Startseite News Pflegerelevante Urteile Anspruch auf Rollstuhl-Zuggerät

 Anspruch auf Rollstuhl-Zuggerät

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.01.2006, Az. L 16 KR 163/04

Versicherte haben gemäß § 33 Abs. 1 S. 1 SGB-V Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, um eine Behinderung auszugleichen. Aufgabe der Krankenversicherung ist insoweit allein die medizinische Rehabilitation. Hilfsmittel als Leistung der medizinischen Rehabilitation umfassen die Hilfen, die von den Leistungsempfängern getragen oder mitgeführt oder bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles erforderlich sind, um eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen. Jugendliche, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben Anspruch auf Hilfsmittel, die das Zurücklegen einer Entfernung ermöglichen, die sonst mit dem Fahrrad zurückgelegt wird.



News



Sie sind Besucher:

002688

Häusliche Krankenpflege Peter Noffke * Assenbachweg * 40764 Langenfeld * Tel: 02173/98490 * Fax: 02173/984928