Häusliche Krankenpflege P. Noffke

Assenbachweg, 40764 Langenfeld     
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Sie sind hier: Startseite News Pflegerelevante Urteile Sturzprophylaxe in Pflegeheime

 Pflegeheimträger haftet bei ausreichender Sturzprophylaxe nicht für den Sturz eines Heimbewohners

OLG Dresden, Urteil vom 17.01.2006, Az. 2 U 753/04

Ein Pflegeheimträger hat bei einem sturzgefährdeten Heimbewohner zwar Vorkehrungen gegen Sturzgefahren zu treffen. Im Rahmen der zu ergreifenden Maßnahmen sind aber das Selbstbestimmungsrecht und die Würde des Heimbewohners zu wahren. Die Empfehlung an den sturzgefährdeten Heimbewohner, sich mit hochgezogenem Seitengitter ins Bett zu legen und bei einem nächtlichen Aufstehen die Hilfe des Personals in Anspruch zu nehmen sowie das Aufstellen eines Nachtstuhles sind geeignete Mittel, den Sturzgefahren wirkungsvoll zu begegnen.
BGB SGB-XI § 11 Abs. 1 S. 1, SGB-XI § 28 Abs. 3 , HeimG § 4e



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