Überleitungspflege
Um die pflegenden Angehörigen und/oder die sonstigen ehrenamtlich tätigen Pflegepersonen auf die oftmals entstehenden physischen und psychischen Mehrbelastungen im Ausschluss an eine stationäre Versorgung vorzubereiten, kann im Rahmen einer Überleitungspflege die individuelle Schulung der Angehörigen und/oder der sonstigen ehrenamtlich tätigen Pflegepersonen vor der Entlassung des Pflegebedürftigen aus der stationären Einrichtung beginnen und in den ersten zehn Tagen nach der Entlassung mit einer „normalen“ individuellen Schulung im häuslichen Bereich (1 Schulungseinheit) abgeschlossen werden.
Voraussetzung für die Durchführung der Überleitungspflege ist, dass bei dem Pflegebedürftigen eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI vorliegt oder ein Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zumindest gestellt ist.
Die Beratung im individuellen Umfang hat bei Bedarf während der stationären Krankenhausversorgung oder der stationären Kurzzeitpflege zu beginnen. Sie umfasst im stationären Bereich max. 120 Minuten. Die Überleitungspflege wird dann mit einer umfassenden Schulung (ebenfalls max. 120 Minuten) in den ersten zehn Tagen nach der Entlassung im häuslichen Bereich beendet.
Sofern der individuelle Beratungsbedarf mehr als eine Schulungseinheit im häuslichen Bereich erforderlich macht, kann von dem Leistungserbringer einmal eine Anschlussberatung vereinbart werden.