Häusliche Krankenpflege P. Noffke

Assenbachweg, 40764 Langenfeld     
Tel.: 02173 - 98 49 0     
Fax: 02173 - 98 49 28     
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Sie sind hier: Startseite Allgemein Archiv Leistungen und Pflegestufen in der Pflegeversicherung Wann trifft welche Pflegestufe zu?


 Wann trifft welche Pflegestufe zu?


Im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Sie dann pflegebedürftig, wenn Sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maß der Hilfe bedürfen.

Um diese Verrichtungen handelt es sich dabei:

Körperpflege:
- das Waschen
- das Duschen
- das Baden
- die Zahnpflege
- das Kämmen
- das Rasieren
- die Darm- und Blasenentleerung

Ernährung:
- das mundgerechte Zubereiten der Nahrung
- die Aufnahme der Nahrung

Mobilität:
- das Aufstehen und
- das Zu-Bett-Gehen
- das An- und Auskleiden
- das Gehen
- das Stehen
- das Treppensteigen
- das Verlassen und Wiederaufsuchen Ihrer Wohnung

Hauswirtschaftliche Versorgung:
- das Einkaufen
- das Kochen
- das Reinigen der Wohnung
- das Spülen
- das Wechseln und Waschen Ihrer Wäsche und Bekleidung
- das Beheizen der Wohnung

Ihre Selbsteinschätzung

A.

Ich habe mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität);
zusätzlich benötige ich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung;
der wöchentliche Zeitaufwand, den eine Pflegeperson für alle Verrichtungen benötigt, beträgt im Tagesdurchschnitt mindestens anderthalb Stunden; dabei steht der pflegerische Aufwand gegenüber dem hauswirtschaftlichen im Vordergrund.

Ja, das trifft für mich zu --> Pflegestufe 1

B.

Ich habe mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität;
zusätzlich benötige ich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung;
der wöchentliche Zeitaufwand, den eine Pflegeperson für alle Verrichtungen benötigt, beträgt im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden; dabei steht der pflegerische Aufwand gegenüber dem hauswirtschaftlichen im Vordergrund.

Ja, das trifft für mich zu --> Pflegestufe 2

C.

Mein Hilfebedarf ist so groß, dass immer eine Pflegeperson unmittelbar erreichbar sein muss, weil ich konkrete Hilfe jederzeit bei Tag und Nacht benötige;
der wöchentliche Zeitaufwand, den eine Pflegeperson für alle Verrichtungen benötigt, beträgt im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden; dabei steht der pflegerische Aufwand gegenüber dem hauswirtschaftlichen im Vordergrund.

Ja, das trifft für mich zu --> Pflegestufe 3


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Häusliche Krankenpflege Peter Noffke * Assenbachweg * 40764 Langenfeld * Tel: 02173/98490 * Fax: 02173/984928